Ein Steinschlagschaden kann repariert werden, wenn
Um Verunreinigungen der Steinschlagstelle zu verhindern und eine erfolgreiche Reparatur zu garantieren, sollten Reparaturen schnellstmöglich nach dem Steinschlagschaden vorgenommen werden.
Schäden im Fahrersichtbereich (siehe blaue Markierung) dürfen nicht repariert werden.
Die Windschutzscheibe wird im eingebauten Zustand repariert. Die Reparatur wird mit Reparaturharz (Kunstharz) in einem technisch aufwendigen Unterdruck-Überdruck-Verfahren durchgeführt.
Die Steinschlagreparatur ist für Teil- und Vollkaskoversicherte im Regelfall kostenlos, d.h. die Selbstbeteiligung wird nicht fällig. Die Abrechnung mit Ihrer Versicherung erfolgt direkt über uns ohne Auswirkung auf Ihre Schadenfreiheits-Rabatte.
Bei irreparablen Schäden der Windschutzscheibe, ersetzen wir Ihnen diese in Erstausrüster-Qualität und mit 10 Jahren Garantie auf Dichtigkeit. Die Abwicklung erfolgt direkt mit Ihrer Versicherung ohne zusätzliche Kosten.
Natürlich stehen wir Ihnen auch bei Seiten- und Heckscheibenaustausch zur Seite.